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E&P Reisen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusätzlich zu dem Reisevertragsrecht §§ 651 BGB und sonstiger Vorschriften werden zwischen dem Reiseveranstalter E&P Reisen und Events GmbH - im Folgenden E&P/Wir genannt - und dem Kunden/Reisenden/Teilnehmenden die nachfolgenden AGB vereinbart.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter E&P den Abschluss eines verbindlichen Reisevertrages auf Basis der Internetausschreibung an. Die Anmeldung muss per Internetbuchung oder schriftlich (E-Mail, Brief) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit angemeldeten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich. Bei elektronischen Buchungen bestätigt E&P den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch E&P, d.h. durch E-Mail Versand der Reisebestätigung (= Rechnung) zustande.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme erklärt. Die Zustimmung kann durch schlüssige oder ausdrückliche Erklärung erfolgen, wie z.B. der Anzahlung, Komplettzahlung oder Reiseantritt.

1.3 Liegen dem Buchenden die Reisebedingungen (AGB) von E&P bei der Buchung nicht vor, so werden diese durch den Kunden mit der Anzahlung/Zahlung akzeptiert und gemäß der Regelung in Punkt 1 Bestandteil des Reisevertrages.

1.4 Bei Buchungen auf Anfrage kann die Überprüfung der Verfügbarkeit bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen. Der Kunde bleibt für diesen Zeitraum an sein Angebot gebunden.

1.5 Bei Druck- oder Rechenfehlern in der Reisebestätigung bleibt E&P deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reisevertrages vorbehalten. Die in der Reiseausschreibung bzw. im Internet enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. E&P behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

1.6 Bei individuellen Gruppenangeboten (Bereich ‘Reisen für Gruppen’), Chalets/Hütten/Hausanmietungen sowie bei Firmenreisen und -events gelten gesonderte Reisebedingungen, die mit dem Angebot zugesandt werden.

2. Bezahlung + Insolvenz

2.1 Mit dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20%, höchstens 250€ pro Person, fällig. Falls eine Versicherung gebucht wurde, wird die gesamte Versicherungsprämie zusammen mit der Anzahlung fällig. Gemäß § 651 BGB erhält der Anmeldende zur Absicherung des Reisepreises mit der Bestätigung einen Sicherungsschein. Die Bezahlung erfolgt per Lastschriftverfahren oder Überweisung. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt die Buchung der 28 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die Beträge fristgerecht abgebucht. Bei Rückbelastungen von Lastschriften entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt.

2.2 Gehen Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten bis Reisebeginn ein, besteht kein Anspruch auf die Reiseleistungen. E&P ist berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 5 zu belasten.

Alle Ansprüche seitens E&P werden geltend gemacht.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Internetangebotes /Reiseausschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abänderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Im Internet angebotene Spezial-Angebote, zB "SchneEPchen" sind nur zeitweise zu diesen Konditionen buchbar. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, wird sich E&P um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, falls diese nicht unerheblich sind. Transfers mit dem Pkw von E&P vor Ort sind nicht Bestandteil der Reiseleistungen.

3.2 Bei den angegebenen Skipasspreisen handelt es sich um Einzelverkaufspreise zur Orientierung beim individuellen Kauf. Mögliche Rückerstattungen werden auf Basis von Gruppenreisen abgerechnet. Die Buchung von Skipässen ist bei "Reiseausschreibungen ohne Skipass" obligatorisch, evtl. Gruppen- bzw. Veranstalterrabatte werden zur Finanzierung der Skipässe der Reiseleiter verwendet.

3.3 Für vermittelte Reisen erbringt E&P Fremdleistungen. E&P haftet daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen. Die AGB der vermittelten Veranstalter stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

4. Leistungsänderungen 

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss notwendige, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. E&P hat den Kunden hierüber auf einem Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie den Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
Die Nichtdurchführung von Einzelleistungen (z.B. Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) führt nicht zu einer Aufhebung des Reisevertrages.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Preisänderungen dürfen nur bis 20 Tage vor Reisebeginn durchgeführt werden. Im Falle einer Erhöhung wird E&P den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2 E&P behält sich vor, Busrouten zusammenzulegen, so dass der Kunde evtl. umsteigen muss bzw. Wartezeiten entstehen können. Dies wird dem Kunden mit der Reisebestätigung ausdrücklich mitgeteilt. Busabfahrtszeiten und -zustiege können sich verändern, so lange sie den Zuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinflussen.

Aufgrund der aktuellen Situation sind folgende Leistungsänderungen für die Winterreisen möglich:

 4.3 Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen bei einer Reise mit den Programm bzw. Gruppenreisen-Konzept bis Montag  vor Reiseantritt nicht erreicht, so behält sich E&P eine Absage oder eine Änderung auf das Individual-Reisekonzept vor. E&P ist verpflichtet, dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen bzw. eingesparte Kosten (i.d.R. 20€ p.P.) weiterzugeben. Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen bei einer Reise mit dem Konzept Wochenende/Kurztrip bis Montag  vor Reiseantritt nicht erreicht, so behält sich E&P eine Absage oder eine Änderung auf Eigenanreise vor.
(*Die vorherigen Fristen zur Absage wegen Mindestteilnehmerzahl betrugen: 2 Wochen bei Wochenreise / 1 Woche bei Kurztrips).

4.4 Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen bei bestimmten Zustiegsorten für den Bus nicht erreicht, so behält sich E&P eine Änderung des Zustiegsortes vor. Daraus resultierende, zusätzliche Transferkosten zu anderen Zustiegsorten können nicht übernommen werden. Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen für den Bus nicht erreicht, so behält sich E&P eine Verlegung der Abfahrtszeiten (Vormittag/Abend) vor.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Nachbuchungen, Ersatzpersonen und Umbuchungen

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In eurem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir darum, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei E&P. Als Rücktrittsgebühren werden fällig: (Definition “Reisebeginn”=Tag der Anreise, nicht Tag der 1. Übernachtung)

Stornostaffel:

  • Ab Buchung bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 60%
  • 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
  • unangekündigter Nichtantritt 90 % des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, E&P nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

5.2 E&P kann vom Kunden gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht.

5.3 Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, sodass die Wohneinheit (z.B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen Personen weiterhin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der Regel nach Punkt 5.2 berechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt).

5.4 Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass der Kunde die Reise aus Gründen, die E&P nicht zu vertreten hat, nicht antritt, z.B. nicht rechtzeitig am Abfahrtsort ist.

5.5 Bis einen Tag vor Reiseantritt kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen (Ersatzperson). Dies ist schriftlich zu erklären. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende E&P gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. E&P kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen. Eine Namens-Änderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € p.P. in Rechnung gestellt. Falls E&P einen Ersatz für den Reisenden findet, so fallen Gebühren für den Stornierenden von 20% an.

5.6 Für die Änderungen/Stornierungen von Einzel-/Zusatzleistungen durch Mitarbeiter von E&P Reisen fallen 20 € Bearbeitungsgebühren pro Rechnungsänderung an. Vor Ort ist keine Stornierung dieser Zusatzleistungen gegen Rückerstattung möglich. 

5.7 Nachbuchungen von Zusatzleistungen sind über MY E&P bis kurz vor Anreise selbständig  und kostenlos möglich. Für eine Rechnungsänderung über Mitarbeiter von E&P Reisen werden 20 € pro Rechnungsänderung erhoben.

5.8 Ist die im Reisevertrag vereinbarte Rückbeförderung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, so muss der Reiseveranstalter künftig die Kosten für die notwendige Unterbringung, nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisendem übernehmen.

5.9  Als ist die Änderung des Reisetermins, des Reiseziels oder beides zur selben Zeit definiert. Für eine Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € p.P. erhoben. Umbuchungen sind bis 6 Wochen vor gebuchten Reisebeginn und nur auf Termine innerhalb derselben Wintersaison zulässig. Nach diesen 6 Wochen greift die Storno-Staffel laut 5.1.

Folgende Umbuchungen sind nicht möglich:

  • Umbuchung von Event-Reisen (untereinander oder von/auf Sportclub-Reise)
  • Wochenreisen/Midweek auf Kurztrips/Wochenenden
  • Semesterende-Skireisen auf E&P Sportclub-Reise oder umgekehrt

Zulässige Umbuchungen sind:

  • Wochenend-Reisen auf Midweek- oder Wochenreisen

6. Ablehnung und Einschränkungen der Beförderung

6.1 E&P Reisen behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern. Wir können uns weigern, den Kunden oder sein Gepäck zu befördern oder weiter zu befördern, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen davon auszugehen ist, dass

6.1.1 dies notwendig ist, um geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu entsprechen.
6.1.2 die vorgeschriebenen Gepäckbestimmungen (siehe 7 Gepäck) nicht eingehalten werden.
6.1.3 die Beförderung des Kunden oder die seines Gepäcks die Sicherheit oder Gesundheit anderer Reisender gefährden würde.
6.1.4 der Reisepreis oder Zusatzentgelte noch nicht vollständig bezahlt wurden
6.1.5 keine gültigen Reiseunterlagen vorliegen und der Kunde/in nicht beweisen kann, dass er/sie in der Buchungsbestätigung genannte Person ist.
6.1.6 der Kunde/in es unterlässt, den Anweisungen des Busfahrers/Busbegleitung zur Sicherheit oder zum Schutz Folge zu leisten.

7. Gepäck

Erlaubtes Freigepäck - als solches gilt:

  • 1x Handgepäck (Maximalgewicht 5kg), welches in den Bus mitgenommen und als solches beim Einsteigen vorgezeigt werden kann
  • 1x Gepäckstück (Koffer oder Reisetasche bis max. 20kg)
  • 1x Sportgerät, d.h. ein Paar Ski inkl. Stöcke und Skischuhe ODER 1x Snowboard inkl. Boots.
  • Boardbags inkl. weiteren Gepäcks sind ausgeschlossen. Schuhe sind getrennt von dem Sportgerät zu verpacken

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter E&P ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn:

  • der/die Reisende trotz einer Abmahnung seitens E&P bzw. des eingesetzten Reiseleiters die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In beiden Fällen erfolgt eine Kostenerstattung nur in Höhe der ersparten Aufwendungen. Die von E&P eingesetzten Reiseleiter sind bevollmächtigt, die Interessen von E&P in diesen Fällen wahrzunehmen.
  • Eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl (Busreisen 30) nicht erreicht wird:
    - bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tagen
    - bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens sieben Tagen und
    - bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn zurücktreten.
    E&P ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise, also bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, die E&P an der Erfüllung des Vertrages hindern in Kenntnis zu setzen. E&P zahlt unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, den vereinbarten Reisepreis zurück.

9. Haftung

E&P haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internetangebot angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 1.3 vor Vertragsschluss eine Änderung des Internetangebotes erklärt haben sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe durch Beseitigung des Reisemangels verlangen. E&P kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistungen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. E&P kann auch durch eine gleichwertige angemessene Ersatzleistung Abhilfe schaffen.

10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist soweit erforderlich wie durch Schätzung zu ermitteln. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet E&P innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet E&P den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4 Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Reisende kann mithin keinen Schadensersatz verlangen, wenn der Reisemangel

  • vom Reisenden verschuldet ist
  • von einem Dritten verschuldet ist, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalvertrag umfassten Reiseleistung beteiligt ist, und wenn er für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war, oder
  • durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2.) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100€; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

11.3 E&P haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Betrieb der Skilifte, externe Kurse, Leihmaterial, Bahn-/, Bustransport, etc.) und in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11.4 Schadensersatzanspruch gegen E&P ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.5 Bietet E&P eine Reise an, die ein anderer Reiseveranstalter durchführt, so vermittelt E&P Reiseleistungen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, sofern E&P in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf den durchführenden Veranstalter hinweist. E&P haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistungen selbst, sondern lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit als Reisevermittler. Es gelten ausschließlich die AGB des durchführenden Veranstalters. Das Ausstellen von Bestätigungen, die Annahme von Reisepreiszahlungen sowie weitere Korrespondenz mit dem Kunden kann ggfs. im Auftrag des durchführenden Veranstalters durch E&P geschehen.

11.6 Das Leihmaterial ist nicht gegen Bruch oder Diebstahl versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

11.7 Der Reisende ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Einstellung des Gepäcks in den Reisebus sicher zustellen und zu überwachen. Ihn trifft im Falle des Gepäckverlustes die Beweislast.

11.8 Für jegliche Schäden, die in unsere Sportclubs durch einen Kunden verursacht werden, werden entsprechend die Rechnungen über den entstandenen Schaden an den Kunden gestellt.

12. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, unverzüglich den Reisemangel bei der örtlichen E&P Reiseleitung bzw. bei E&P in Köln, wenn keine Reiseleitung vor Ort ist, anzuzeigen. E&P kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen außerordentlichen Aufwand erfordert. E&P kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass E&P eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Wenn in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige E&P nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende dann nicht berechtigt, eine Minderung oder Schadensersatz zu verlangen. Diese Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Reisende bis zwei Jahre nach Beendigung der Reise gegenüber E&P schriftlich zu erklären. E&P empfiehlt die Schriftform. Reiseleiter und Leistungsträger sind nur bevollmächtigt, Reisemängel zur Kenntnis zu nehmen, nicht Ansprüche anzuerkennen.

13. Versicherungen

Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung bei der Hanse Merkur oder jeder anderen Versicherung abzuschließen.

14. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

14.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2 E&P haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende E&P mit der Besorgung beauftragt hat; es sei denn, dass E&P die Verzögerung zu vertreten hat.

14.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch E&P bedingt sind.

14.4. Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Nicht-Angehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration.
EU/EFTA-Angehörige bzw. -Angehöriger und Besitzer eines gültigen und anerkannten Ausweis (Identitätskarte oder Reisepasses) benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Sie dürfen in die Schweiz einreisen, wenn Sie nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben oder Sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen, oder Sie sind nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden.
Visumpflichtige Drittstaatsangehörige (Nicht-EU, Island, Norwegen) müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen: Sie sind im Besitz eines anerkannten Reisedokuments, das mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist und vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde. Sie sind im Besitz eines gültigen Visums C (Schengen-Visum) oder D (nationales Visum), sofern sie nicht über einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates verfügen (Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel). Wenn sie über einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel) oder ein gültiges Visum D (nationales Visum) verfügen, muss das Reisedokument anerkannt und zum Zeitpunkt der Einreise und während des geplanten Aufenthalts in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Staat noch gültig sein. Sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in der Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Staat(en). Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben. Sie sind nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben. Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar. Sie sind nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden.

15. Teilnehmerkreis

Teilnahmeberechtigt bei Gruppenreisen ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die nötige Toleranz für eine Gruppenfahrt aufweist. Minderjährige sind bei Gruppenreisen nur in Absprache und nach Bestätigung durch E&P teilnahmeberechtigt und nur dann, wenn eine dritte Person die Aufsichtspflicht übernimmt. An Individualreisen können Minderjährige in Absprache mit E&P teilnehmen. Bei Minderjährigen ohne Begleitperson ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, bei erwachsenen Begleitpersonen übernehmen diese die Aufsichtspflicht.

16. Publikationsrechte

Wird E&P vor Drucklegung des Prospektes nichts Gegenteiliges mitgeteilt, behalten wir uns vor, Film- & Fotomaterial der Reisen zu PR-Zwecken einzusetzen.

17. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, Sonstiges

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit anderer Vertragsvereinbarungen bzw. des Reisevertrages zur Folge.

17.2 Der Reisende kann E&P nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Beklagten, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters -Köln- maßgeblich.

Veranstalter, sofern nicht anders angegeben:

E&P Reisen und Events GmbH, HRB 34841, UST-ID: DE213778606, 50933 Köln.

Geschäftsführer: Rolf Petersen und Oliver Endlicher

Für die Reisen anderer Veranstalter gelten deren AGB/Reisebedingungen, die wir auf Wunsch gerne zumailen bzw. die ggf. bei E&P Reisen unter Reiseinfos > AGB einsehbar sind. Bei individuellen Gruppenangeboten (Bereich ‘Reisen für Gruppen’), Chalets/Hütten/Hausanmietungen sowie bei Firmenreisen und -events gelten gesonderte Reisebedingungen, die mit dem Angebot zugesandt werden.

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